Der Weg zur Zucht

Der Weg zur Zucht mit einem eigenen Zwinger besteht aus drei wesentlichen Stufen:

  • eine zuchttaugliche Hündin
  • die Zwingerzulassung
  • der Wurf

Für Rüdenbesitzer entfällt die Zwingerzulassung, an deren Stelle tritt nach der Zuchtzulassung des Hundes die Anmeldung des Rüdens als Zuchtrüde beim Zuchtbuchamt des DJRTV.

Die einzelnen Punkte sind nachfolgend in der Reihenfolge dargestellt, in der sie sinnvollerweise abgewickelt werden.

Die Zuchtzulassung eines Hundes

Zur Zucht zugelassen werden nur Hündinnen und Rüden, die die Voraussetzungen der Zuchtordnung des DJRTV erfüllen. Dies sind ein mindestens guter Formwert, einige medizinische Überprüfungen sowie das erfolgreiche bestehen des Wesenstests oder einer als vergleichbar anerkannten Prüfung.

Der Formwert sollte sinnvollerweise der erste Schritt sein. Formwertvergaben werden vom DJRTV regelmäßig am Rande von Vereinsveranstaltungen angeboten. Das Mindestalter bei der Vorstellung beträgt 12 Monate. Die Formwertvergabe erfolgt von vereinseigenen Formwertrichtern.

Mit dem Wesentest wird eine Prüfung des Hundes vorgenommen, um ein Bild über dessen Wesen zu erlangen. Der Wesentest ist primär eine Anlagenprüfung. Der Wesenstest wird ebenfalls im DJRTV geprüft und regelmäßig am Rande von Vereinsveranstaltungen angeboten. Der Wesenstest ist entbehrlich, wenn der Hund eine anderweitige Prüfung nachweisen kann, bei der die Elemente des Wesentests ohnehin beinhaltet sind. Dies können z.B. sein eine Begleithundeprüfung oder eine jagdliche Brauchbarkeitsprüfung. Die Anerkennung von solchen Prüfungen außerhalb des DJRTV erfolgt über den Prüfungsobmann.

Die medizinische Überprüfung umfasst die Freiheit von bekannten genetischen Defekten und der feste Sitz der Kniescheiben (Patellaluxation – PL). Auch für diese Überprüfungen ist ein Mindestalter von 12 Monaten abzuwarten. Die Untersuchungen werden durch einen Tierarzt vorgenommen und bestätigt bzw. von dort wird die Laboruntersuchung der erforderlichen Gentests eingeleitet. Das Formblatt für die Patellaluxation findet sich unter Downloads. Für die relevanten Gentest gibt es bei dem verbreiteten Anbieter LABOKLIN ein Paket „Jack Russell Terrier 2“ (LABOKLIN Leistungs-ID 8571). Dieses muss nur noch um den Einzeltest für Dilute / D-Lokus erweitert werden. Das Pakt ist deutlich preiswerter als die Summe der Einzeltests.

Ergänzend zu diesen zwingenden Zuchtvoraussetzungen können auch sonstige Prüfungen und Leistungszeichen beim Zuchtbuchamt eingetragen werden. Sofern es sich um anerkannte Prüfungen handelt werden diese dann zu dem Zuchttier dokumentiert und bei den Welpen entsprechend in der Ahnentafel aufgeführt.

Die Zwingerzulassung

Wenn mit einer zuchtzugelassenen Hündin gezüchtet werden soll ist zunächst die Anmeldung des Zwingers erforderlich. Als erste Voraussetzung ist hierzu die Züchterprüfung abzulegen. Erst dann kann ein Zwinger beantragt werden.

Die Züchterprüfung erfolgt über den Zuchtwart. Die Züchterprüfung ist keine Prüfung zum Nachweis von Wissen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Vielmehr wird der zukünftige Zwingerinhaber zur Befassung mit für die Zucht wichtigen Fragen angeregt und das Ergebnis nachgewiesen. Die Unterlagen zur Züchterprüfung können formlos per E-Mail beim Zuchtwart angefordert werden.

Nach der bestätigten Züchterprüfung kann der Zwingerschutz beantragt werden. Mit dem Zwingerschutz wird der Zwingername festgelegt, unter dem gezüchtet wird und der anschließend Namensbestandteil für die gezogenen Welpen ist. Der Zwingerschutz wird per Formular Zwingerschutz beim Zuchtbuchamt beantragt.

Für die konkrete Zucht ist für jedes Kalenderjahr, in dem tatsächlich ein Wurf gezogen wird, zusätzlich eine Zwingerzertifikat beim Zuchtbuchamt formlos zu beantragen.

Der Wurf

Wenn die obigen Voraussetzungen geschaffen sind kann es ernst werden: Ein Wurf soll belegt werden. Hündinnen müssen bei der Bedeckung ein Mindestalter von 18 Monaten erreicht haben, Rüden müssen mindestens 12 Monate alt sein.

Zunächst ist die Auswahl geeigneter Zuchtpartner wichtig. Ggf. sind bereits bei der Formwertvergabe hierzu konkrete Empfehlungen ausgesprochen worden, um mit der Anpaarung den Jack Russell-Rassestandard gut abzudecken. Gerne unterstützt auch der Zuchtwart bei der Auswahl eines geeigneten Partners.

Die konkrete Belegung ist über einen Deckschein nachzuweisen. Der Deckschein kann beim Zuchtwart beantragt werden und ist vom Rüdenbesitzer zu bestätigen. Der ausgefüllte Deckschein ist nach der Bedeckung per E-Mail beim Zuchtwart einzureichen.

Wenn die Hündin aufgenommen hat und es zu einem Wurf kommt ist der Wurf umgehend nach der Geburt dem Zuchtwart zu melden. Gerne veröffentlichen wir die Information über den Wurf auch auf der Web-Seite unseres Vereins sowie auf Facebook. Hierzu sollten ein paar Fotos mit der Zuchtmeldung bereitgestellt werden oder im Nachgang an den DJRTV-Webmaster gesendet werden.

Die Wurfabnahme erfolgt regelmäßig durch einen Tierarzt, sinnvollerweise im Zusammenhang mit der Chip-Kennzeichung und Impfe kurz vor der Abgabe der Welpen. Hierzu ist das Welpenprotokoll zu verwenden, das für jeden einzelnen Welpen die Chip-Kennzeichnung sowie wesentliche Gesundheitsdaten bestätigt. Das Welpenprotokoll ist dem Zuchtbuchamt zuzuleiten. Zusätzlich ist von jedem Welpen ein digitales Foto beizufügen, auf dem die individuelle Farbzeichnung des Hundes gut erkennbar sind. Dieses Foto wird anschließend zur Identifikation in den Zuchtpass des Welpen aufgenommen. Es empfiehlt sich, jeweils eine Kopie des Welpenprotokolls mit dem Welpen an dessen zukünftigen Besitzer zu geben.

Der Hundepass für die einzelnen Welpen wird vom Zuchtbuchamt auf der Basis der Welpenprotokolle erstellt. Die Hundepässen werden dem Züchter per Post zugestellt. Da die Hundepässe einer gewissen Bearbeitungszeit bedürfen stehe diese im Regelfall nicht rechtzeitig zum Abgabetermin der Welpen zur Verfügung. Die notwendige Weitergabe an die neuen Welpenbesitzer bietet aber einen guten Grund einer Kontaktaufnahme oder gar eines persönlichen Besuchs der vormaligen Schützlinge und ihrer neuen Wirkungsstätte.

Die detaillierten Regelungen zur Zucht sind verbindlich in der Zuchtordnung hinterlegt. Bei Frage zu den verschiedenen Punkten stehen Ihnen der Zuchtwart oder die weiteren Vorstandsmitglieder gerne zur Verfügung.